Unser Pflegeangebot

Vielfältige Möglichkeiten eines Aufenthaltes

Die Begleitung und Betreuung pflegebedürftiger Menschen orientiert sich an deren individuellen Bedürfnissen und Ressourcen oder Problemen. Ein Pflegemodell versucht, menschliche Bedürfnisse zu strukturieren und in Bereiche zu gliedern.

Das Ziel ist eine aktivierende, ganzheitliche Pflege, bei der der Bewohner all seine Ressourcen einsetzt, um möglichst selbstständig und agil zu bleiben.

Wir arbeiten nach dem Pflegemodell Monika Krohwinkel. Die theoretische Grundlage der Pflege bildet sich aus dem Verständnis, das die Gesellschaft und damit die einzelne Pflegeperson vom Menschen hat. Das heutige Verständnis betrachtet den Menschen in seiner Ganzheit und Individualität von Körper, Geist, Seele und seiner Biographie.

Vollstationäre Pflege

Wir sind eine zugelassene Pflegeeinrichtung und somit Vertragspartner aller Pflegekassen. Unser Leistungsangebot erstreckt sich von der Grund- und Behandlungspflege über die soziale Betreuung, die hauswirtschaftlichen Versorgung.

Unser Pflegeheim  bietet 34 Plätze in Einzelzimmern, aufgeteilt in zwei Hausgemeinschaften mit je 17 Plätzen. Seit dem 1. Januar 2017 gilt in jeder vollstationären Pflegeeinrichtung ein einrichtungseinheitlicher Eigenanteil für die Pflegegrade 2 bis 5.  Der Eigenanteil unterscheidet sich nur noch von Einrichtung zu Einrichtung.

Unsere Pflegeleistungen:

  • Grundpflege: zum Beispiel Körperpflege, Hilfe bei der Mobilität und der Ernährung
  • Behandlungspflege nach ärztlicher Verordnung: zum Beispiel Verbände, Verabreichung von Injektionen
  • Hauswirtschaftliche Versorgung: zum Beispiel Reinigung der Zimmer, Wäscheservice
  • Soziale Betreuung
  • Seelsorgerische Betreuunng
  • Sterbebegleitung

Wir freuen uns wenn wir Sie mit unserem Leistungsangebot und unserer Leistungsfähigkeit überzeugen können. Sehen Sie sich doch unser Haus einmal an. Für weitere Auskünfte, Beratung sowie einer unverbindlichen Terminvereinbarung stehen wir Ihnen jederzeit gern zur Verfügung.

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Kurzzeitpflege

Kann die häusliche Pflege zeitweise nicht, noch nicht oder nicht im erforderlichen Umfang erbracht werden und reicht auch teilstationäre Pflege nicht aus, besteht Anspruch auf Pflege in einer vollstationären Einrichtung. Dies gilt für eine Übergangszeit im Anschluss an eine stationäre Behandlung des Pflegebedürftigen oder in sonstigen Krisensituationen, in denen vorübergehend häusliche oder teilstationäre Pflege nicht möglich oder nicht ausreichend ist (siehe § 42 SGB XI = 11. Sozialgesetzbuch = Pflegeversicherungsgesetz).

Der Anspruch auf KZP ist auf längstens 8 Wochen (2 x 28 Tage = 56 Tage) pro Kalenderjahr begrenzt. Die Pflegekasse zahlt für diesen Zeitraum eine Pauschale in Höhe von maximal 3.224,00 € (= 2 x 1.612 €). Wird KZP für mehr als 4 Wochen (28 Tage) in Anspruch genommen, reduziert sich entsprechend der Anspruch auf Verhinderungspflege.

Vor Beginn der KZP sollte bei der für den Pflegebedürftigen zuständigen Pflegekasse ein entsprechender Antrag gestellt werden. Das dazu erforderliche Formular schickt Ihnen die Pflegekasse auf telefonische Anfrage zu.

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Verhinderungspflege

Ist eine Pflegeperson wegen Erholungsurlaubs, Krankheit oder aus anderen Gründen an der Pflege gehindert, übernimmt die Pflegekasse die Kosten einer notwendigen Ersatzpflege für längstens vier Wochen je Kalenderjahr. Voraussetzung ist, dass die Pflegeperson den Pflegebedürftigen vor der erstmaligen Verhinderung mindestens sechs Monate in seiner häuslichen Umgebung gepflegt hat (siehe § 39 SGB XI).

Der Anspruch auf VHP ist auf längstens 6 Wochen (42 Tage) pro Kalenderjahr begrenzt. Wird VHP für mehr als 4 Wochen (28 Tage) in Anspruch genommen, reduziert sich entsprechend der Anspruch auf KZP.

Vor Beginn der VHP sollte bei der für den Pflegebedürftigen zuständigen Pflegekasse ein entsprechender Antrag gestellt werden. Das dazu erforderliche Formular schickt Ihnen die Pflegekasse auf telefonische Anfrage zu.

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Sozialer Dienst

Unsere Angebote und Kooperationen

Unser breitgefächertes Angebotsspektrum richtet sich nach den Biografie orientierten Interessen, Fähigkeiten sowie den individuellen Bedürfnissen unserer Senioren.

Besonders geeignet für demenziell erkrankte Bewohner

  • Biografiearbeit
  • Einzelgespräche
  • Wohlfühlangebote
  • Mobilisation
  • Spaziergänge
  • Basale Stimulation
  • Singen
  • 10-Minuten-Aktivierung
  • Generationsübergreifende Projekte

Musikgeragogik

  • Singkreis
  • Singen und Musizieren

Großveranstaltungen des sozialen Dienstes

  • Fastnacht (Kooperation mit umliegenden Kindergärten)
  • Ostern (Kooperation mit umliegenden Kindergärten)
  • Sommerfest
  • Sankt Martin (Kooperation mit umliegenden Kindergärten)

Zusammenarbeit mit Ehrenamtlichen

  • Musikalische Gestaltung von Festen und Angeboten
  • Begleitung bei Veranstaltungen

Zusammenarbeit mit der Seelsorge

  • Jahreszeitliche Feste
  • Gedenkandacht
  • Singen in der Kapelle

Küche

Hauseigene Küche mit ausgewogenem Verpflegungskonzept

Unsere hauseigene Küche ermöglicht ein exakt auf unsere Einrichtung abgestimmtes Verpflegungskonzept, das alle Rahmenbedingungen durch lebensmittelrechtliche Regelungen und Richtlinien der Lebensmittelhygiene, erfüllt.

Ein ausgewogener Speiseplan wird auf die bedarfsgerechten und individuellen Bedürfnisse der Bewohner angepasst. Die Anzahl der Mahlzeiten gliedert sich in drei Hauptmahlzeiten, zwei Zwischenmahlzeiten sowie Kaffee und Kuchen. Die Mahlzeiten bestehen aus Warm- und Kaltkomponenten.

Bei der Speiseplangestaltung bieten wir unsere Bewohnern grundsätzlich Mitwirkungs- und Mitsprachemöglichkeiten. Die Mahlzeiten richten sich nach den gesundheitlichen Bedürfnissen und Erfordernissen der Bewohner. Diabetiker und weitere Diätformen finden entsprechend Berücksichtigung. Frisches Obst haben wir im täglichen Angebot und wird rund um die Uhr zur Verfügung gestellt.

Gäste sind in unserem Pflegeheim stets willkommen und tragen in wesentlichem Maße zur Normalität und dem Wohlbefinden der Bewohner bei. Teil der Kunden und Dienstleistungsorientierung ist daher auch, die angemessene Bewirtung von Gästen.

Bitte teilen Sie uns Ihre Wünsche mit, damit sie bei der Speisenplanung berücksichtig werden können.

Frühstück ab 8:00 Uhr (gleitend nach Wunsch)
Zum Frühstück reichen wir nach Ihren Wünschen, Brot, Brötchen, Butter, Marmeladen, Honig, Nutella, Wurst, Käse, Spiegeleier, Rühreier, gekochte Eier, frisches Obst, Fruchtjoghurt, Quark, Haferflockensuppe.
Bei Bedarf hochkalorische Speisen mit Sahne und Butter angereichert

Zwischenmahlzeit ab 10:00 Uhr (gleitend nach Wunsch)
Dazu reichen wir: verschiedene Obstsorten nach Jahreszeit, Fruchtjoghurts, Buttermilch, Vollmilch

Mittagessen ab 12:00 Uhr (gleitend nach Wunsch)
Bitte beachten Sie den tagesaktuellen Speiseplan

Nachmittagskaffee ab 15:00 Uhr (gleitend nach Wunsch)
Dazu reichen wir Ihnen: abwechselnd Kuchen oder eine Wahl aus Weißbrot, Rosinensemmel, Graubrot, Vollkornbrot, Knäckebrot Zwieback mit Marmeladen, Honig, Sirup, Nougat, Butter, Margarine, oder cholesterinarme Brotbeläge

Abendessen ab 18:00 Uhr (gleitend nach Wunsch)
Dazu reichen wir Ihnen: Eine bunte Auswahl aus dem Brotkorb, Wurst – und Käse-sorten nach Wunsch.  Suppen nach Wunsch, Puddingsuppe, Gurken und Tomaten (auch eingelegt) verschiedene Salate auf Wunsch, Rührei und Spiegelei, Bockwürstchen, Strammer Max, Fischvariationen, Toast Hawai, Käsebrote.
Auf Wunsch alkoholische Getränke

Spätmahlzeit ab 22:00 Uhr (gleitend nach Wunsch)
Dazu reichen wir: Fruchtjoghurt, Obst nach Wunsch und Jahreszeit, nach Wunsch belegte Brote, warmer Kakao